Abgeltungsteuer berechnen: Formel & Beispiele 2026

Aktualisiert: 2026-09-26

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge beträgt 25 % – aber was am Ende wirklich abgeht, hängt vom Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer ab. Hier finden Sie die komplette Formel Schritt für Schritt, fünf durchgerechnete Beispiele, eine Vergleichstabelle für alle Konstellationen und eine fertige Excel-Formel.

Die Formel in 4 Schritten

Schritt 1 – Sparer-Pauschbetrag abziehen: Nur Erträge über dem Pauschbetrag werden versteuert: 1.000 € pro Person, 2.000 € bei zusammenveranlagten Ehepaaren (§ 20 Abs. 9 EStG).

Schritt 2 – Abgeltungsteuer (25 %): Auf den Rest fallen pauschal 25 % Abgeltungsteuer an – ohne Kirchensteuerpflicht. Mit Kirchensteuerpflicht gilt die ermäßigte Formel (siehe unten).

Schritt 3 – Solidaritätszuschlag (5,5 %): Der Soli beträgt 5,5 % der Abgeltungsteuer (nicht der Erträge). 25 % × 1,055 = 26,375 % Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer.

Schritt 4 – Kirchensteuer (8 % oder 9 %): 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Länder) – ebenfalls auf die Abgeltungsteuer gerechnet.

Warum die Formel bei Kirchensteuer e ÷ (4 + k) lautet

Hier liegt die häufigste Fehlerquelle – auch viele Online-Rechner machen es falsch. Die richtige Herleitung aus § 32d Abs. 1 Sätze 4–5 EStG:

Bei Kirchensteuerpflicht vermindert sich die Abgeltungsteuer um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer.

Mit K = Abgeltungsteuer, k = Kirchensteuersatz und e = zu versteuernde Erträge heißt das:

K = 0,25 · e − 0,25 · k · K

Aufgelöst nach K:

K = 0,25 · e ÷ (1 + 0,25 · k) = e ÷ (4 + k)

Der effektive Abgeltungsteuersatz beträgt also 1 ÷ (4 + k):

  • bei 8 % Kirchensteuer: 24,5098 %
  • bei 9 % Kirchensteuer: 24,4499 %

Falsch wäre dagegen 25 % ÷ (1 + k) – also 23,15 % bzw. 22,94 %. Diese Formel zieht die Kirchensteuer vom Steuersatz ab, das Gesetz zieht sie aber von der Steuer ab. Der Unterschied beträgt rund 1,5 Prozentpunkte – bei 9.000 € zu versteuernden Erträgen sind das über 130 € Differenz.

Die Intuition dahinter: Warum die Steuer sinkt

Die Kirchensteuer wird auf die Abgeltungsteuer erhoben. Würde man einfach 25 % plus Kirchensteuer plus Soli addieren, wären Kirchenmitglieder spürbar schlechter gestellt als Nichtmitglieder. Deshalb mildert das Gesetz: Die Abgeltungsteuer selbst sinkt um genau 25 % der darauf entfallenden Kirchensteuer.

Der Effekt in Zahlen (9 % Kirchensteuer, auf den zu versteuernden Betrag gerechnet):

  • Ohne Ermäßigung: 25 % + 2,25 % + 1,375 % = 28,625 %
  • Mit Ermäßigung: 24,4499 % + 2,2005 % + 1,3447 % = 27,9951 %

Die Ermäßigung spart also rund 0,63 Prozentpunkte. Praktisch wichtig: Sie greift automatisch beim Steuerabzug durch die Bank – Sie müssen nichts beantragen und nichts in der Steuererklärung ausrechnen.

Vergleichstabelle: 10.000 € Erträge in allen Konstellationen

KonstellationZu versteuernAbgeltungsteuerKirchensteuerSoliSteuer gesamtNetto
Ledig, keine Kirchensteuer9.000 €2.250,00 €–123,75 €2.373,75 €7.626,25 €
Ledig, 8 % Kirchensteuer9.000 €2.205,88 €176,47 €121,32 €2.503,68 €7.496,32 €
Ledig, 9 % Kirchensteuer9.000 €2.200,49 €198,04 €121,03 €2.519,56 €7.480,44 €
Zusammenveranlagt, keine Kirchensteuer8.000 €2.000,00 €–110,00 €2.110,00 €7.890,00 €
Zusammenveranlagt, 8 % Kirchensteuer8.000 €1.960,78 €156,86 €107,84 €2.225,49 €7.774,51 €
Zusammenveranlagt, 9 % Kirchensteuer8.000 €1.955,99 €176,04 €107,58 €2.239,61 €7.760,39 €

Lesebeispiel: Ein zusammenveranlagtes Paar ohne Kirchensteuer zahlt auf 10.000 € Erträge insgesamt 2.110,00 € Steuern – das sind 263,75 € weniger als ein Lediger ohne Kirchensteuer, weil der doppelte Sparer-Pauschbetrag (2.000 € statt 1.000 €) ganze 1.000 € Erträge zusätzlich steuerfrei stellt.

Beispiel 1: 10.000 € Dividenden, ledig, keine Kirchensteuer

SchrittRechnungBetrag
Kapitalerträge10.000,00 €
− Sparer-Pauschbetrag− 1.000,00 €
Zu versteuern9.000,00 €
Abgeltungsteuer25 % × 9.000 €2.250,00 €
Solidaritätszuschlag5,5 % × 2.250 €123,75 €
Steuer gesamt2.373,75 €
Netto10.000 € − 2.373,75 €7.626,25 €

Beispiel 2: 10.000 € Dividenden, ledig, 9 % Kirchensteuer

SchrittRechnungBetrag
Zu versteuern10.000 € − 1.000 €9.000,00 €
Abgeltungsteuer (ermäßigt)9.000 € ÷ 4,092.200,49 €
Kirchensteuer9 % × 2.200,49 €198,04 €
Solidaritätszuschlag5,5 % × 2.200,49 €121,03 €
Steuer gesamt2.519,56 €
Netto10.000 € − 2.519,56 €7.480,44 €

Beachten Sie: Die Abgeltungsteuer sinkt durch die Ermäßigung von 2.250,00 € auf 2.200,49 € – dafür kommen 198,04 € Kirchensteuer hinzu.

Beispiel 3: 20.000 € Zinsen, zusammenveranlagt, 8 % Kirchensteuer

SchrittRechnungBetrag
Kapitalerträge20.000,00 €
− Sparer-Pauschbetrag− 2.000,00 €
Zu versteuern18.000,00 €
Abgeltungsteuer (ermäßigt)18.000 € ÷ 4,084.411,76 €
Kirchensteuer8 % × 4.411,76 €352,94 €
Solidaritätszuschlag5,5 % × 4.411,76 €242,65 €
Steuer gesamt5.007,35 €
Netto20.000 € − 5.007,35 €14.992,65 €

Beispiel 4: 50.000 € Aktienfonds mit 30 % Teilfreistellung, ledig, 8 % Kirchensteuer

Bei Investmentfonds greift zusätzlich die Teilfreistellung nach § 20 InvStG: Je nach Fondsart bleiben 15 %, 30 %, 60 % oder 80 % der Erträge steuerfrei. Bei einem Aktienfonds sind es 30 %. Wichtig: Die Teilfreistellung wird nach dem Sparer-Pauschbetrag und vor der Steuer abgezogen.

SchrittRechnungBetrag
Kapitalerträge50.000,00 €
− Sparer-Pauschbetrag− 1.000,00 €
Zwischensumme49.000,00 €
− Teilfreistellung 30 % (Aktienfonds)30 % × 49.000 €− 14.700,00 €
Zu versteuern34.300,00 €
Abgeltungsteuer (ermäßigt)34.300 € ÷ 4,088.406,86 €
Kirchensteuer8 % × 8.406,86 €672,55 €
Solidaritätszuschlag5,5 % × 8.406,86 €462,38 €
Steuer gesamt9.541,79 €
Netto50.000 € − 9.541,79 €40.458,21 €

Ohne Teilfreistellung läge die Steuer bei rund 13.270 € – die 30 % Freistellung spart hier also über 3.700 €. Die Teilfreistellungssätze im Überblick: Mischfonds 15 %, Aktienfonds 30 %, Immobilienfonds 60 %, Immobilienfonds mit Schwerpunkt Ausland 80 %.

Beispiel 5: 800 € Zinsen – unter dem Pauschbetrag

SchrittRechnungBetrag
Kapitalerträge800,00 €
− Sparer-Pauschbetrag− 800,00 € (max. 800 € anrechenbar)
Zu versteuern0,00 €
Steuer gesamt0,00 €
Netto800,00 €

Bleiben die Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag, fällt keine Steuer an – vorausgesetzt, ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe liegt der Bank vor. Sonst behält die Bank zunächst Steuer ein, die Sie sich per Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.

Alle Beispiele mit unserem Kapitalertragsteuer-Rechner nachrechnen.

Abgeltungsteuer oder Günstigerprüfung?

Die 25 % Abgeltungsteuer sind pauschal – aber nicht immer die günstigste Lösung. Mit der Günstigerprüfung (Antrag in der Anlage KAP) lassen Sie prüfen, ob Ihre Kapitalerträge mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz niedriger besteuert würden. Das lohnt sich typischerweise, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt – etwa bei geringem Gesamteinkommen.

So funktioniert es: Sie geben alle Kapitalerträge in der Anlage KAP an. Das Finanzamt vergleicht automatisch: 25 % Abgeltungsteuer oder persönlicher Satz – der niedrigere Wert gewinnt. Zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer wird erstattet. Der Antrag gilt übrigens für alle Kapitalerträge des Jahres einheitlich; ein Herausgreifen einzelner Erträge ist nicht möglich.

Faustregel: Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich unter dem Grundfreibetrag-nahen Bereich oder sind Sie ohnehin im niedrigen Tarif, lohnt der Blick auf die Günstigerprüfung fast immer. Bei hohem Einkommen bleibt die Abgeltungsteuer in der Regel günstiger.

Abgeltungsteuer-Formel für Excel

Erträge in Zelle B2, Kirchensteuersatz (0, 8 oder 9 %) in Zelle C2:

Zu versteuern:        =MAX(0;B2-1000)
Abgeltungsteuer:      =D2/WENN(C2=0;4;4+C2/100)
Solidaritätszuschlag: =E2*0,055
Kirchensteuer:        =E2*C2/100
Steuer gesamt:        =SUMME(E2:G2)

Dabei ist D2 das „Zu versteuern”-Ergebnis und E2 die Abgeltungsteuer. Ohne Kirchensteuer (C2 = 0) teilt die Formel durch 4 – also exakt 25 %. Mit Kirchensteuer greift automatisch die ermäßigte Formel e ÷ (4 + k). Hinweis: Für zusammenveranlagte Paare ersetzen Sie die 1000 durch 2000.

Google Sheets: Dieselben Formeln funktionieren auch in Google Sheets. Bei deutscher Spracheinstellung trennen Sie Argumente ebenfalls mit Semikolon; bei englischer Einstellung verwenden Sie Kommas und Punkte statt Dezimalkommas (also =MAX(0,B2-1000) und 0.055).

Häufige Fehler bei der Berechnung

  1. Soli und Kirchensteuer auf die Erträge rechnen: Der beliebte Irrtum „25 % + 5,5 % = 30,5 %” ist falsch. Beide Zuschläge werden auf die Abgeltungsteuer erhoben – korrekt sind 26,375 % Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer.
  2. Falsche Kirchensteuer-Formel: 25 % ÷ (1 + k) statt e ÷ (4 + k). Siehe Herleitung oben – der Fehler kostet bei 9.000 € über 130 €.
  3. Pauschbetrag vergessen oder falsch: Bei Zusammenveranlagung stehen gemeinsam 2.000 € zu, nicht 1.000 € pro Person getrennt gerechnet – und der Betrag gilt pro Jahr für alle Banken zusammen.
  4. Teilfreistellung an der falschen Stelle: Sie mindert die zu versteuernden Erträge, nicht die bereits berechnete Steuer.
  5. Freistellungsaufträge über das Limit verteilt: Wer bei mehreren Banken insgesamt mehr als 1.000 € bzw. 2.000 € freistellt, bekommt Post: Die Banken melden die Aufträge ans Bundeszentralamt für Steuern, das Finanzamt prüft nach.

Häufige Fragen zur Abgeltungsteuer-Formel

Warum beträgt die Belastung 26,375 % und nicht 30,5 %? Weil der Solidaritätszuschlag nicht auf die Erträge, sondern auf die Abgeltungsteuer erhoben wird: 25 % × 1,055 = 26,375 %. Die Kirchensteuer wird ebenfalls auf die Abgeltungsteuer gerechnet, nicht auf die Erträge.

Gilt der Solidaritätszuschlag 2026 noch für Kapitalerträge? Ja. Die Freigrenzen beim Soli (für die Einkommensteuer) gelten für Kapitalerträge nicht – auf Abgeltungsteuer werden weiterhin 5,5 % Solidaritätszuschlag erhoben.

Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer? Kein inhaltlicher: Die Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff, die Abgeltungsteuer (25 %) ist die Erhebungsform mit abgeltender Wirkung – die Einkommensteuer auf diese Erträge ist damit grundsätzlich erledigt.

Wann gilt die Formel e ÷ (4 + k)? Immer dann, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind. Ohne Kirchensteuerpflicht gilt schlicht 25 % auf die zu versteuernden Erträge. Rechtsgrundlage: § 32d Abs. 1 Sätze 4–5 EStG.

Muss ich die Abgeltungsteuer selbst berechnen und abführen? In der Regel nein: Inländische Banken behalten die Steuer automatisch ein und führen sie ab. Selbst rechnen lohnt sich trotzdem – zum Beispiel um zu prüfen, ob sich ein Freistellungsauftrag oder die Günstigerprüfung in der Anlage KAP lohnt.

Wie wirkt die Teilfreistellung bei Fonds? Je nach Fondsart bleiben 15 % (Mischfonds), 30 % (Aktienfonds), 60 % (Immobilienfonds) oder 80 % (Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt) der Erträge steuerfrei (§ 20 InvStG). Sie wird nach dem Sparer-Pauschbetrag von den Erträgen abgezogen – siehe Beispiel 4 oben.

Was passiert mit Verlusten aus Kapitalanlagen? Verluste verrechnet die Bank automatisch in sogenannten Verlustverrechnungstöpfen mit Gewinnen. Einschränkung: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Bankübergreifend geht das per Verlustbescheinigung: Bis zum 15. Dezember des Jahres bei der Bank beantragen, dann werden die Verluste in der Steuererklärung berücksichtigt.

Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung – was ist besser? Der Freistellungsauftrag (bis 1.000 € bzw. 2.000 €) ist der Standardweg. Wer dauerhaft so wenig Einkommen hat, dass voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt, kann beim Finanzamt zusätzlich eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen – dann behält die Bank gar keine Abgeltungsteuer ein, auch nicht über den Pauschbetrag hinaus.

Wie beantrage ich die Günstigerprüfung? In der Einkommensteuererklärung über die Anlage KAP: Dort geben Sie sämtliche Kapitalerträge an und stellen den Antrag auf Günstigerprüfung. Das Finanzamt vergleicht dann automatisch Abgeltungsteuersatz und persönlichen Steuersatz und wendet den günstigeren an.

Wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch einbehalten? Ja. Die Banken fragen das Kirchensteuer-Abzugsmerkmal beim Bundeszentralamt für Steuern ab und behalten die Kirchensteuer direkt mit ein. Wer das nicht möchte, kann der Abfrage widersprechen – dann wird die Kirchensteuer stattdessen über die Steuererklärung festgesetzt.

Fazit

  • Grundformel: 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli darauf = 26,375 % (ohne Kirchensteuer)
  • Mit Kirchensteuer: Abgeltungsteuer = Erträge ÷ (4 + Kirchensteuersatz) – nicht 25 % ÷ (1 + k)
  • Erst den Sparer-Pauschbetrag (1.000 € / 2.000 €) abziehen, dann ggf. Teilfreistellung, dann versteuern
  • Unter 25 % persönlichem Steuersatz: Günstigerprüfung über Anlage KAP prüfen

Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Rechtsstand: 2026. Stand: 2026-09-26.