Brutto-Netto-Rechner 2026
Berechnen Sie in Sekunden Ihren Nettolohn aus dem Bruttolohn – mit Lohnsteuer nach Steuerklasse, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und allen Sozialversicherungsbeiträgen. Nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) 2026. Kostenlos, ohne Anmeldung, direkt in Ihrem Browser.
Ihre Angaben
Klasse I: 1,0 je Kind · Klassen II–IV: 0,5/1,0 je Kind · Klassen V/VI: ohne Wirkung
Voller Kassensatz (wird halbiert). Durchschnitt 2026: 2,9 %. Ihren Satz finden Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Ihr Ergebnis
| Brutto / Monat | – |
| − Lohnsteuer | – |
| − Solidaritätszuschlag | – |
| − Kirchensteuer | – |
| − Rentenversicherung | – |
| − Arbeitslosenversicherung | – |
| − Krankenversicherung | – |
| − Pflegeversicherung | – |
| Netto / Monat | – |
| Brutto / Jahr | – |
| Abzüge gesamt / Jahr | – |
| Netto / Jahr | – |
So wird aus Brutto Netto berechnet
Der Weg vom Bruttolohn zum Nettolohn folgt einem festen amtlichen Schema – dem Programmablaufplan (PAP) 2026 des Bundesfinanzministeriums. Zuerst wird Ihr Jahresbrutto um Freibeträge (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, ggf. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) und die Vorsorgepauschale (pauschale Sozialversicherungsbeiträge) vermindert. Auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen wird der Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) angewendet – bei den Klassen V und VI das besondere Verfahren nach § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG.
Lohnsteuer = Tarif (§ 32a EStG) bzw. V/VI-Verfahren (§ 39b EStG)
Solidaritätszuschlag = 5,5 % der Lohnsteuer (ab 20.350 € mit Milderungszone)
Kirchensteuer = 8 % bzw. 9 % der (fiktiven) Lohnsteuer
Sozialversicherung = RV 9,3 % + AV 1,3 % + KV (7,3 % + ½ Zusatzbeitrag) + PV 1,8 %/2,3 %
Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialversicherung
Beispiel: 3.000 € Monatsbrutto, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, keine Kinder (unter 23 Jahre, daher ohne Pflegeversicherungs-Zuschlag), Zusatzbeitrag 2,9 %. Lohnsteuer 298,00 €/Monat, Sozialversicherung 634,50 €/Monat (RV 279,00 € + AV 39,00 € + KV 262,50 € + PV 54,00 €). Netto: 2.067,50 €.
Die Steuerklassen im Überblick
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird – auf die endgültige Jahressteuer hat sie (bis auf V/VI-Besonderheiten) keinen Einfluss:
- Klasse I: Ledige, Verwitwete, Geschiedene ohne Kind.
- Klasse II: Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag 4.260 €).
- Klasse III/V: Verheiratete mit stark unterschiedlichem Einkommen (III für den Besserverdienenden).
- Klasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (ggf. mit Faktor).
- Klasse VI: Zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis (höchster Abzug).
Gut zu wissen
- Solidaritätszuschlag: Fällt 2026 nur noch an, wenn die (fiktive) Jahreslohnsteuer über 20.350 € liegt (40.700 € bei Splitting/Klasse III). Dazwischen gilt eine Milderungszone (max. 11,9 %).
- Kinderfreibetrag: Senkt nur die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer selbst.
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Kranken-/Pflegeversicherung 5.812,50 €/Monat, Renten-/Arbeitslosenversicherung 8.450 €/Monat. Darüber steigt der Beitrag nicht weiter.
- Sachsen: Höherer Arbeitnehmeranteil in der Pflegeversicherung (2,3 % statt 1,8 %).
Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner
Rechtsgrundlagen
Wie wird der Nettolohn aus dem Bruttolohn berechnet?
Welche Steuerklasse soll ich im Rechner wählen?
Was ist der Zusatzbeitrag und wo finde ich meinen Satz?
Warum unterscheidet sich das Ergebnis in Sachsen?
Was trage ich bei Kinderfreibeträge ein?
Ist das Ergebnis verbindlich?
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