Geprüft am 27.09.2026 · Rechtsstand 2026

Grenzgänger-Rechner Österreich 2026

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in Österreich? Seit dem DBA-Änderungsprotokoll 2023 (in Kraft seit 28.12.2023) entscheidet nicht mehr das tägliche Pendeln, sondern die 30-km-Grenzzone, die 45-Tage-Regel und die 20-%-Regel über Ihren Grenzgänger-Status. Prüfen Sie hier Schritt 1: Ihren Status und Schritt 2: Ihre deutsche Steuer auf das Österreich-Gehalt – kostenlos, ohne Anmeldung, direkt in Ihrem Browser.

Schritt 1: Bin ich Grenzgänger?

Liegt Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland in der 30-km-Grenzzone?
Liegt Ihr Arbeitsort in Österreich in der 30-km-Grenzzone?
Tage

Nur echte Arbeitstage – kein Urlaub, keine Krankheit, keine Elternzeit (Rn. 12–13).

Tage

Homeoffice in der deutschen Grenzzone zählt NICHT mit – es gilt als in-Zone (Rn. 10). Auch nur teilweise außerhalb verbrachte Tage zählen voll (Rn. 14).

Für diese Gruppen gilt die Grenzgängerregelung nicht (Art. 16 Abs. 2, Art. 17, Art. 19 Abs. 1 DBA).

Status-Ergebnis

–

    Schritt 2: Deutsche Steuer (nur für Grenzgänger)

    €
    €
    €

    Vorbelegt mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026 (1.230 €).

    €

    Schätzwert – den exakten Betrag entnehmen Sie Ihrem österreichischen Lohnzettel. Fließt vereinfacht als Sonderausgaben ein.

    Richtwert, kein Steuerbescheid. Das zu versteuernde Einkommen wird vereinfacht ermittelt (Brutto + weitere Einkünfte − Werbungskosten − SV − 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag). §-10-Höchstbeträge, Progressionsvorbehalt und Kinderfreibeträge sind nicht modelliert. Keine Steuerberatung.

    Ihr Ergebnis (Richtwert)

    Zu versteuerndes Einkommen (vereinfacht)–
    Deutsche Einkommensteuer 2026–
    + Solidaritätszuschlag–
    + Kirchensteuer–
    Österreichische Lohnsteuer–
    Gesamtsteuerlast–
    Netto-Richtwert (Jahr)–

    Österreichische Lohnsteuer 0 €: Art. 15 Abs. 6 DBA weist Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht zu.

    Was sich 2023 geändert hat: Das tägliche Pendeln ist Geschichte

    Bis 2023 galt die alte Faustregel: Grenzgänger war, wer täglich vom österreichischen Arbeitsort an seinen deutschen Wohnsitz zurückkehrte. Das Änderungsprotokoll vom 21.08.2023 zum DBA Deutschland–Österreich (in Kraft seit 28.12.2023) hat dieses Modell abgeschafft. Die Konsultationsvereinbarung (BMF-AV 155/2023) stellt ausdrücklich klar: Erforderlich ist das Arbeiten und Wohnen in der Grenzzone – „nicht jedoch ein tägliches Pendeln über die Grenze".

    Die neue Grenzgängerdefinition in Art. 15 Abs. 6 DBA hat zwei Voraussetzungen: Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland in der Nähe der Grenze und üben Ihre Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze aus. „In der Nähe der Grenze" bedeutet: Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise in einer Zone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze liegt (Protokoll Ziff. 8).

    Die 45-Tage- und die 20-%-Regel

    Die Tätigkeit gilt als „üblicherweise" in der Zone ausgeübt, wenn Sie pro Kalenderjahr höchstens an 45 Arbeitstagen ganz oder teilweise außerhalb der Zone tätig werden und diese Tage höchstens 20 % Ihrer tatsächlichen Arbeitstage ausmachen. Beide Grenzen gelten gleichzeitig – bei 230 Arbeitstagen wären 20 % zwar 46 Tage, der 45-Tage-Deckel greift aber zuerst.

    • Homeoffice in der deutschen Grenzzone zählt als in-Zone und verbraucht kein Kontingent (Rn. 10). Nur Homeoffice außerhalb der deutschen Zone (oder Dienstreisen) zählt als Außenzonentag.
    • Urlaub, Krankheit, Elternzeit sind keine Arbeitstage und fließen in keine der beiden Quoten ein (Rn. 12–13).
    • Auch nur teilweise außerhalb der Zone verbrachte Tage zählen voll (Rn. 14).
    • Vereinfachung: Wer ganzjährig beim selben Arbeitgeber mindestens 5 Tage pro Woche arbeitet, muss nur die 45-Tage-Regel einhalten (Rn. 34).

    Steuerfolge: Deutschland besteuert, Österreich behält nichts ein

    Als Grenzgänger hat Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht (Art. 15 Abs. 6 DBA) – Ihr österreichischer Arbeitgeber darf keine Lohnsteuer einbehalten. Deutschland besteuert Ihr Welteinkommen (österreichisches Gehalt plus weitere deutsche Einkünfte) nach dem deutschen Einkommensteuertarif. Legen Sie dem Arbeitgeber den entsprechenden Nachweis über Ihre Ansässigkeit bzw. die Freistellung vor.

    Vereinfachtes zvE = Brutto (AT) + weitere Einkünfte − Werbungskosten − SV-Arbeitnehmeranteil − 36 €
    Einkommensteuer = Grundtarif(zvE) bzw. Splittingtarif bei Zusammenveranlagung
    Österreichische Lohnsteuer = 0 €

    Rechenbeispiel: 60.000 € Bruttogehalt, 1.230 € Werbungskosten, 10.800 € österreichische SV (Beispielwert vom Lohnzettel): zvE = 47.934 €. Einkommensteuer (Grundtarif 2026) = 9.830 €, Solidaritätszuschlag = 0 € (unter der Freigrenze), Kirchensteuer (9 %) = 884,70 €, österreichische Lohnsteuer = 0 € – Gesamtsteuerlast 10.714,70 €. Bei Zusammenveranlagung (Splittingtarif) wären es nur 5.158 € Einkommensteuer.

    Wenn der Status entfällt: Aufteilung statt Freistellung

    Überschreiten Sie die 45-Tage- oder 20-%-Grenze, entfällt die Grenzgängereigenschaft. Dann greifen Art. 15 Abs. 1–3 DBA: Österreich darf den auf österreichische Arbeitstage entfallenden Lohnanteil besteuern (Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber), und Deutschland stellt diesen Anteil steuerfrei – mit Progressionsvorbehalt (Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA). Das ist keine Anrechnung wie bei der Schweiz, sondern eine echte Freistellung: Der österreichische Lohnanteil erhöht aber den Steuersatz für Ihre übrigen Einkünfte.

      Sozialversicherung: Österreich – mit einer Homeoffice-Falle

      Sozialversicherungsrechtlich gilt der Tätigkeitsstaat Österreich (VO (EG) 883/2004). Vorsicht bei viel Homeoffice in Deutschland: Ab 25 % Telearbeit im Wohnstaat kann die SV-Pflicht nach Deutschland wechseln – per Art.-16-Vereinbarung auf Antrag des Arbeitgebers, ab 50 % automatisch. Das ist unabhängig vom Steuer-Status: Homeoffice in der deutschen Zone schadet dem Grenzgänger-Status nicht, kann aber die Sozialversicherung verlagern.

      Häufige Fragen zum Grenzgänger-Rechner Österreich

      Rechtsgrundlagen

      Muss ich täglich über die Grenze pendeln, um Grenzgänger zu sein?
      Nein. Seit dem DBA-Änderungsprotokoll 2023 (in Kraft seit 28.12.2023) ist kein tägliches Pendeln mehr erforderlich. Entscheidend sind nur: Hauptwohnsitz in der deutschen 30-km-Grenzzone, übliche Tätigkeit in der österreichischen 30-km-Grenzzone, höchstens 45 Arbeitstage außerhalb der Zone und höchstens 20 % der tatsächlichen Arbeitstage außerhalb der Zone.
      Zählt Homeoffice in Deutschland gegen die 45 Tage?
      Nein. Homeoffice-Tage in der deutschen 30-km-Grenzzone gelten als in der Zone verbrachte Tage und verbrauchen kein Kontingent der 45-Tage-Regel (Rn. 10 der Konsultationsvereinbarung BMF-AV 155/2023). Zu unterscheiden ist die Sozialversicherung: Ab 25 % Telearbeit im Wohnstaat kann die SV-Pflicht nach Deutschland wechseln.
      Behält mein österreichischer Arbeitgeber Lohnsteuer ein?
      Als Grenzgänger nach Art. 15 Abs. 6 DBA: nein. Deutschland hat das ausschließliche Besteuerungsrecht, Österreich darf keine Lohnsteuer einbehalten – legen Sie dem Arbeitgeber den entsprechenden Nachweis (Ansässigkeit/Freistellung) vor. Ohne Grenzgänger-Status behält der österreichische Arbeitgeber Lohnsteuer ein; Deutschland stellt den österreichischen Lohnanteil dann steuerfrei mit Progressionsvorbehalt.
      Was passiert, wenn ich die 45-Tage-Grenze überschreite?
      Dann entfällt die Grenzgängereigenschaft und es greifen Art. 15 Abs. 1 bis 3 DBA: Österreich darf den auf österreichische Arbeitstage entfallenden Lohnanteil besteuern, Deutschland stellt diesen Anteil steuerfrei mit Progressionsvorbehalt. Das Finanzamt verlangt dafür den Nachweis der österreichischen Besteuerung und die dokumentierte Zahl der Außenzonentage – lassen Sie die Veranlagung von einem Steuerberater prüfen.
      Wo bin ich als Grenzgänger sozialversichert?
      Grundsätzlich in Österreich, dem Tätigkeitsstaat (VO (EG) 883/2004). Ausnahme bei Telearbeit: Ab 25 % Homeoffice in Deutschland kann per Art.-16-Vereinbarung (auf Antrag) weiterhin österreichisches oder deutsches Recht gelten; ab 50 % Telearbeit im Wohnstaat gilt automatisch deutsches Sozialversicherungsrecht.
      Ist das Ergebnis verbindlich?
      Nein. Der Rechner liefert einen Richtwert zur Orientierung nach Tarifstand 2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Verbindlich ist nur der Steuerbescheid des Finanzamts. Die österreichischen SV-Beiträge sind ein Schätzwert – entnehmen Sie den exakten Betrag Ihrem Lohnzettel.

      Weiterlesen & weitere Rechner

      Weiterlesen im Ratgeber: Grenzgänger Österreich 2026: 30-km-Zone, 45-Tage-Regel und Steuer einfach erklärt

      Stand: 2026-09-27 · Rechtsstand: DBA-Änderungsprotokoll 2023 (in Kraft seit 28.12.2023), Tarifstand 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.