Freistellungsauftrag-Rechner 2026
Wie viel von Ihrem Sparer-Pauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €) ist noch frei? Berechnen Sie Ihren restlichen Freibetrag, den steuerpflichtigen Rest Ihrer Kapitalerträge und Ihre Steuerersparnis durch den Freistellungsauftrag. Kostenlos, ohne Anmeldung, direkt in Ihrem Browser.
Ihre Angaben
Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne zusammen.
Betrag, den Sie bei anderen Banken oder Depots bereits freigestellt haben.
Ihr Ergebnis
| Kapitalerträge | – |
| Sparer-Pauschbetrag | – |
| − bereits verbraucht | – |
| Restlicher Freibetrag | – |
| Steuerpflichtiger Rest | – |
| Steuerersparnis durch den Auftrag | – |
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag teilen Sie Ihrer Bank mit, bis zu welcher Höhe sie keine Abgeltungsteuer auf Ihre Kapitalerträge einbehalten soll. Damit schöpfen Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag aus: 1.000 € pro Person und Jahr, 2.000 € bei zusammenveranlagten Ehepaaren (§ 20 Abs. 9 EStG, seit 2023). Ohne Auftrag behält die Bank die Steuer zunächst auf alle Erträge ein – auch auf Beträge, die eigentlich steuerfrei wären.
Beispiel: 5.000 € Zinsen im Jahr, ledig, Freistellungsauftrag über 1.000 €. Nur 4.000 € werden versteuert. Die Steuerersparnis beträgt 1.000 € × 26,375 % = 263,75 €.
Freistellungsauftrag erteilen: So geht's
- Bei der Bank: Direkt bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker erteilen – meist online in wenigen Minuten, formlos, unter Angabe Ihrer Steuer-ID.
- Aufteilen erlaubt: Sie können den Freibetrag beliebig auf mehrere Banken und Depots verteilen, zum Beispiel 400 € bei Bank A und 600 € bei Bank B.
- Obergrenze beachten: Alle Aufträge zusammen dürfen den Sparer-Pauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €) nicht übersteigen.
- Gilt unbefristet: Einmal erteilt, gilt der Auftrag bis auf Weiteres – Sie können ihn jederzeit ändern oder widerrufen.
Kein Auftrag erteilt? So holen Sie die Steuer zurück
Wurde Abgeltungsteuer einbehalten, obwohl Ihre Erträge unter dem Pauschbetrag lagen, ist das Geld nicht verloren: Tragen Sie die Erträge in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung ein, und das Finanzamt erstattet die zu viel gezahlte Steuer. Einfacher ist es, den Freistellungsauftrag gleich zu erteilen.
Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung): Ist Ihr gesamtes Einkommen so niedrig, dass voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt (zum Beispiel bei manchen Rentnern oder Studierenden), stellt Ihnen das Finanzamt eine NV-Bescheinigung aus. Legen Sie sie der Bank vor, behält diese auf Kapitalerträge gar keine Abgeltungsteuer ein – auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus.
Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag
Rechtsgrundlagen
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag 2026?
Wie erteile ich einen Freistellungsauftrag?
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteile?
Was ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung)?
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